„Die Ziele (Z) des Landesentwicklungsprogramms sind von allen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß Art. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten.“
Bereits das Leitbild des Landesentwicklungsprogramms wird auf vielfältige Weise durch das Gewerbegebiet Nord verletzt, namentlich in den Zielen:
- Treibhausgase zu reduzieren
- in der Land- und Forstwirtschaft, im Tourismus und im Siedlungswesen die Strukturen
an den Klimawandel anzupassen
- besonders gefährdete Bereiche von der Bebauung freizuhalten (Überschwemmungsgefahr)
- bedeutsame Naturräume zu bewahren
- Flächeninanspruchnahme in Bayern zu verringern
- ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn ansonsten eine wesentliche und
langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht
- den Ressourcenverbrauch in allen Landesteilen zu vermindern.